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   Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87 (https://dejure.org/1989,17903)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.10.1989 - 301/87 (https://dejure.org/1989,17903)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 301/87 (https://dejure.org/1989,17903)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Vorherige Meldung - Kapitalhilfen, zinsverbilligte Darlehen und Ermäßigung der Soziallasten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    In der Rechtssache 259/85 (Französische Republik/Kommission, Slg. 1987, 4393) hat der Gerichtshof im Anschluß an seine früheren Urteile in den Rechtssachen 234/84 und 40/85 (Königreich Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263 bzw. 2321) entschieden, dieser Grundsatz gebiete es, dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit zu geben, zu den Äußerungen Stellung zu nehmen, die beteiligte Dritte nach Artikel 93 Absatz 2 abgegeben hätten und auf die die Kommission ihre Entscheidung stützen wolle.

    Da der Gerichtshof in der Rechtssache 259/85 (Französische Republik/Kommission) auf Äußerungen abstellte, "auf die die Kommission ihre Entscheidung stützen will" (eine Wendung, die leicht von derjenigen abweicht, wie sie in den beiden soeben genannten, von Belgien anhängig gemachten Rechtssachen verwandt wurde), mag es Raum für unterschiedliche Meinungen über den genauen Inhalt des Grundsatzes und seine Anwendung auf den Sachverhalt geben.

    Der Gerichtshof hat in der vorerwähnten Rechtssache 259/85 (Französische Republik/Kommission) klargestellt, daß eine solche Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann zu einer Nichtigerklärung führt, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätten führen können.

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    In der Rechtssache 259/85 (Französische Republik/Kommission, Slg. 1987, 4393) hat der Gerichtshof im Anschluß an seine früheren Urteile in den Rechtssachen 234/84 und 40/85 (Königreich Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263 bzw. 2321) entschieden, dieser Grundsatz gebiete es, dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit zu geben, zu den Äußerungen Stellung zu nehmen, die beteiligte Dritte nach Artikel 93 Absatz 2 abgegeben hätten und auf die die Kommission ihre Entscheidung stützen wolle.

    Sie verweist auf das in der Rechtssache 234/84 (Königreich Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263) vom Gerichtshof festgehaltene Prüfungskriterium:.

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    Die Kommission habe sich nicht an die vom Gerichtshof in den Rechtssachen 120/73 (Lorenz/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1973, 1471) und 84/82 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451) aufgestellten Voraussetzungen gehalten.

    In der Rechtssache 248/84 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 4013) hat der Gerichtshof festgestellt (Randnr. 19):.

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    In der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671) hat der Gerichtshof festgestellt (Randnr. 11):.
  • EuGH, 14.10.1987 - 248/84

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    In der Rechtssache 248/84 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 4013) hat der Gerichtshof festgestellt (Randnr. 19):.
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    Unter Berufung auf eine Passage des Urteils in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, 3832, Randnr. 39) trägt die französische Regierung vor, es sei seitens der Kommission "... nicht dargetan worden, weshalb das Verhalten der Klägerin auf dem Markt nach der durch die Gewährung der Beihilfen ermöglichten Umstellung ihrer Produktion geeignet gewesen sein sollte, die Handelsbeziehungen so sehr zu verändern, daß der Untergang des Unternehmens seiner Sanierung vorzuziehen gewesen wäre".
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    In der Rechtssache 70/72 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 20) stellte der Gerichtshof ferner fest, daß Artikel 93 Absatz 3 "die Befugnis der Kommission einschließt, im Bedarfsfall unverzüglich einstweilige Maßnahmen anzuordnen".
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    Die Rechtslage im Hinblick auf Artikel 93 ist eine andere als diejenige gemäß Artikel 85 EWG-Vertrag, wo Durchführungsvorschriften in Gestalt des Artikels 6 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, erste Durchführungsvorschrift der Artikel 85 und 86 EWG-Vertrag (ABl. Nr. 13, S. 104) es der Kommission ausdrücklich untersagen, eine nicht angemeldete Vereinbarung freizustellen (vgl. Rechtssache 30/78, Distillers/ Kommission, Slg. 1980, 2229).
  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    Ergänzend sei hier bemerkt, daß der Gerichtshof einen ähnlichen Standpunkt bei Verfahren der Kommission zur Durchsetzung der Artikel 85 und 86 EWG- Vertrag eingenommen hat, Bestimmungen also, die in demselben Kapitel des Vertrages mit der Überschrift "Wettbewerbsregeln" stehen wie die staatliche Beihilfen betreffenden Artikel 92 bis 94 (vgl. etwa die Rechtssache 792/79 R, Camera Care Ltd/Kommission, Slg. 1980, 119).
  • EuGH, 21.05.1977 - 31/77

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 301/87
    Eine extensive Auslegung des Vertrages, die für notwendig gehalten wurde, um die Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen sicherzustellen, ist auch im Zusammenhang mit den Durchführungsvorschriften für staatliche Beihilfen herangezogen worden, hinsichtlich deren der Gerichtshof anerkannt hat, daß die Kommission in Verfahren nach Artikel 93 oder Artikel 169 eine einstweilige Anordnung gegen einen Mitgliedstaat erwirken kann (vgl. die Rechtssachen 31/77 R und 53/77 R, Kommission/Vereinigtes Königreich und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1977, 921, sowie die Rechtssache 61/77 R, Kommission/Irland, Slg. 1977, 1411).
  • EuGH, 13.07.1977 - 61/77

    Kommission / Irland

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

  • EuGH, 15.11.1983 - 52/83

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    21 - Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 4. Oktober 1989 in der Rechtssache Frankreich/Kommission (Boussac) (301/87, Slg. 1990, I-307).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-493/14

    Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    11 - Vgl. seine Schlussanträge in der Rechtssache Frankreich/Kommission (C-301/87, EU:C:1989:357, Nr. 19).
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